Versicherungsrecht
m Rahmen unserer Tätigkeit innerhalb des Versicherungsrechts können wir für Sie jegliche Schadensregulierung sowie Geltendmachung Ihrer Ansprüche in jeglichem Zusammenhang mit dem Recht des Privat- Versicherungsrechts vornehmen. Vornehmlich zählen zu diesen Tätigkeiten:
- die Regulierung Ihres Schadens in Verkehrsunfallrechtssachen
- die Regulierung und Abwehr von Ansprüchen in Haftpflichtfällen
- Regulierung von KfZ – Kaskoschäden, aber auch im Rahmen anderer Versicherung wie bspw. Hausratversicherungen, Gebäudeversicherungen oder Unfallversicherungen
- Durchsetzung der Ansprüche aus Lebensversicherungen
Insbesondere ist in diesem Rahmen die kommende Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zum Jahre 2008 hervor zu heben Hierdurch werden die Rechte der Versicherten erheblich gestärkt. Kontaktieren Sie uns einfach, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ansprüche geltend machen können.
Für weitere Fragen sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Dr. Knok an.
