Ordnungswidrigkeiten
Das Ordnungswidrigkeitenrecht beinhaltet nicht nur die Tatbestände des Verkehrsrechts, sondern ist auch in einer Vielzahl von Nebengesetzen zu finden, welche eine näher bezeichnete Handlung als Rechtswidrig erachtet. Hierbei wird dem Betroffenen ein Vorwurf entgegengehalten, den es abzuwehren oder einzuschränken gilt.
Beispielsweise sind zu nennen die Bereiche des Umweltrechts, der Abfallwirtschaft, im Falle von Zulassungs- oder Meldeverfahren oder anderen öffentlichen Pflichten, die es einzuhalten gilt.
Mit Behörden und anderen Beteiligten ist in solch einem Fall oft eine langwierige Auseinandersetzung erforderlich.
Sie haben beispielsweise wegen einer Missachtung von Vorschriften des öffentlichen Rechts eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten - Sie möchten sich dagegen wehren? Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten beispielsweise die Einhaltung der Verfahrensvorschriften auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie gerne Herrn Rechtsanwalt Lorenzen an.
So können wir für Sie tätig werden:
- Wir teilen Ihnen mit, ob Ihr Anliegen erfolgversprechend ist. Wir prüfen alle Unterlagen nach erfolgter Akteneinsicht und können Ihnen so mitteilen, wie weiter zu verfahren ist.
- Wir reichen für Sie einen notwendigen Einspruch gegen ein Bußgeld ein und begründen diesen anhand aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung. Wir vertreten Sie vor den Behörden und Gerichten.
Für weitere Fragen sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Lorenzen an.
