Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten unsere gewerbliche und private Mandantschaft in Fragen des gewerblichen Mietrechts, des privaten Wohnraummietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
- Eingehung und Beendigung von Mietverhältnissen
- Vertragsgestaltung, bspw. Erstellung eines Mietvertrages
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mietrückständen, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mietminderung
- Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Positionen
- Beratung von Wohnungseigentumsverwaltern
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen
Für weitere Fragen sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Dr. Keller an
