Kroatisches Recht
Rechtsanwalt Dr. Knok ist schwerpunktartig auf dem Gebiet des kroatischen Rechts tätig. Hierzu gehört die umfängliche Interessenwahrnehmung von kroatischen und deutschen Mandanten mit Bezug zum kroatischen Rechts in verschiedensten Konstellationen.
Sei es im privaten Bereich die Wahrnehmung der Interessen nach einem Erbfall und die dahingehende Abwicklung aller sich stellenden Fragen in Kroatien oder Deutschland oder sei es die umfangreiche Beratung bei der Gründung von Unternehmen und deren rechtliche Betreuung in Kroatien oder aber auch durch Kroatien in Deutschland.
Um umfassend rechtlich auf diesem Gebiet tätig zu sein, verfügt die Kanzlei Heberling & Keller über direkte Partnerkanzleien in Kroatien mit Standorten in Zagreb, Varazdin, Split und Sibenik. Eine Mandatsübernahme bundesweit ist durch den Einsatz modernster Kommunikationsmittel unproblematisch möglich. In Kroatien zu führende Verfahren oder Abläufe werden mit Ihnen gemeinsam so von Deutschland aus betrieben.
Herr Rechtsanwalt Dr. Knok beherrscht die kroatische Sprache in Wort und Schrift, so dass auch der direkte Umgang und die Verständigung stets gewährleistet wird.
Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Rechtsanwalt Dr. Knok an.
