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Insolvenzrecht

Für die insolvenzrechtlichen Fragestellungen ist im Hause der Partner Dr. Heberling zuständig. Der Bedarf an anwaltlicher Beratung beginnt jedoch nicht erst dann, wenn ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, sondern bereits weit im Vorfeld, da bereits frühzeitig mit anwaltlicher Hilfe Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um eine Insolvenz entweder zu vermeiden, oder zumindest ihre Auswirkungen zu mildern. Dies gilt sowohl auf der Seite möglicher Schuldner, die von einer Insolvenz bedroht sind, als auch auf der Seite möglicher Gläubiger, deren Schuldner insolvent zu werden drohen. Für gefährdete Schuldner kann man Vermeidungsstrategien hinsichtlich der Entstehung und der Auswirkungen einer Insolvenz verfolgen, während man für von Zahlungsausfällen bedrohte Gläubiger spiegelbildlich ebenfalls Vorsorge treffen kann, dass Ausfallrisiken im Vorweg reduziert werden und eine Befriedigungsmöglichkeit bestmöglich gewährleistet wird.

 

Für Mandanten, die von einer Insolvenz bedroht sind, können zahlreiche anwaltliche Aktivitäten entfaltet werden, die das Ziel verfolgen, die drohende Insolvenz durch Verhandlungen mit den Gläubigern abzuwenden. Weiter können für den Schuldner Verhandlungen mit den Gläubigern über eine Schuldenbereinigung geführt werden, die zu einer planmäßigen Schuldentilgung oder einer Umschuldung führen können. Darüber hinaus werden Schuldner im Bedarfsfall im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beraten und begleitet beispielsweise bei Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Schuldner um eine natürliche Person oder eine juristische Person, etwa eine GmbH, handelt. Hierzu gehört auch die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens, wenn die Bewertung der Situation dies nahe legt.



Für Mandanten, die ihre Ansprüche im Fall der Insolvenz ihres Schuldners optimal zu verfolgen beabsichtigen, können auch im Rahmen eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens aussichtsreiche Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu gehören die Realisierung nicht vom Insolvenzbeschlag ergriffener Verwertungsmöglichkeiten ebenso wie die rechtswahrende Forderungsanmeldung im förmlichen Insolvenzverfahren. Die Geltendmachung der Gläubigerrechte in den Gläubigerterminen ist hier ebenso zu nennen wie die Anregung eines Gläubigerausschusses im Bedarfsfall sowie die Teilnahme an einem solchen Ausschuss.

 

Schließlich kann in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten oftmals auch dann noch fachkundig geholfen werden, wenn etwa die Erteilung der Restschuldbefreiung in Gefahr ist, wenn ein GmbH-Geschäftsführer persönlich in die Haftung genommen wird und wenn strafrechtliche Verantwortlichkeit droht.

Für weitere Fragen sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Dr. Heberling an.

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