Familienrecht
Das Familienrecht ist ein weiteres Fachgebiet welches durch die Kanzlei Heberling & Keller schwerpunktartig durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Knok betreut wird.
Verschiedenste Fragestellungen treten im Familienrecht auf. Sei es die häufigste Frage nach der Durchführung einer Scheidung, der Dauer der Trennungszeit oder im akuten Streitfall die Frage nach Hilfe durch vorläufigen Rechtsschutz durch einstweilige Anordnungen.
Oft wird es die Scheidung sein, die zunächst im Vordergrund steht. Hierbei sind für die Zukunft wichtige Entscheidungen zu treffen. Was geschieht mit dem Hausrat, der gemeinsamen Ehewohnung, der etwaig erworbenen Immobilie, wie sind nachehelichen Unterhaltsfragen neben dem Trennungsunterhalt zu klären - dies sind häufigsten finanziellen Fragen. Von höherer Bedeutung ist oft die persönliche Situation - die Sorge um die etwaig gemeinsamen Kinder. Das Umgangsrecht wie auch der Kindesunterhalt sind für die Zukunft des Kindes zu regeln.
Wir stehen Ihnen bereits zu Beginn einer Trennung beratend und tätig zur Seite. Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen die finanziellen und persönlichen Fragen und erarbeiten eine für Sie günstigste Lösung. Soweit eine Einigung mit dem getrennten Partner erzielt werden kann, so kann auch eine einverständliche Scheidung in Betracht gezogen werden, eventuell nachdem eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen wurde.
In einer streitigen Angelegenheit - sei es beispielsweise die Scheidung, die Regelung des Unterhalts, der Kindessorge oder des Zugewinnausgleichs - vertreten wir Ihre Interessen nach allen Möglichkeiten, die rechtlich zur Verfügung stehen, selbstverständlich im gesamten gerichtlichen Verfahren.
Selbstverständlich sind die Fragen des Unterhalts oder des Umgangs auch losgelöst von einer Scheidung zu regeln. Ebenso ist eine dem Streitfall vorbeugende Tätigkeit durch uns möglich - z.B. durch die Begleitung in der Vereinbarung eines Ehevertrages. Eine solche Vereinbarung bietet sich an, um bereits für die Zukunft relevante Aspekte wie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, des Versorgungsausgleichs, des Unterhalts zu regeln - für den Fall, der nicht eintreten sollte, gleichwohl aber um für diesen vorzubeugen. Nicht nur für selbständig tätige Eheleute bietet sich eine vertragliche Regelung an, sondern selbstverständlich auch für alle Personen, die auch rechtliche Sicherheit wünschen.
Weitergehende Informationen finden Sie auch hier. Einige Hinweise zum Scheidungsverfahren finden Sie auf dieser Seite.
Gerne richten Sie Ihre weiteren Fragen an Herrn Rechtsanwalt Dr. Knok.
