Außer der Schleifmühle 65   
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Arzthaftungsrecht

Alle Patienten haben Anspruch auf eine fachgerechte medizinische Behandlung, egal ob der Patient gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Führt eine Behandlung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann ein Behandlungsfehler vorliegen, der Ansprüche des Patienten auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld auslöst. Der Patient muß zudem die Tatsachen vortragen können, auf denen der medizinische Behandlungsfehler beruht. Dazu bedarf es der Einsichtnahme in die Krankenunterlagen. Der Patient trägt zu Aufklärung bei, indem er die Namen der behandelnden Ärzte und des Pflegepersonals und die Daten der fraglichen Behandlung schriftlich festhält. Um einen Behandlungsfehler festzustellen zu können bedarf es meist auch eines Sachverständigengutachtens.

 

 

 

Im Bereich des Arzt- oder Medizinrechts werden wir so für Sie tätig:

  • Wir sorgen für die Einholung der medizinischen Dokumentation der Behandlung von den behandelnden Ärzten
  • Wir sorgen für die Einholung und Überprüfung medizinischer Gutachten
  • Wir vertreten Sie in außergerichtlichen Verhandlungen
    Wir vertreten Sie in den gerichtlichen Verfahren

 

Für weitere Fragen sprechen Sie bitte Herrn Rechtsanwalt Dr. Keller an.

 

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