Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht findet in nahezu allen Lebensbereichen Eingang. Unsere Mandanten kommen aus dem Bereich der privaten Wirtschaft, der Betriebsräte sowie der Arbeitnehmerschaft.
Im Bereich der privaten Wirtschaft ist die anwaltliche Begleitung vor allem zu Fragen von Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen, Gestaltung von Arbeitsverträgen in allen Bereichen (Voll-, Teilzeitarbeitsverhältnisse, geringfügig Beschäftigte), Fragen von Mindestlohn, Schutzgesetzen (Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, MuschG, BEEG), der Geltung eines Tarifvertrages sowie letztlich im kollektiven Bereich (Betriebsrat, Betriebsverfassung) unabdingbar. Die Betriebsräte schätzen die kompetente Beratung bei allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, die Arbeitnehmer im Bereich der Vertragsgestaltungen und des sozialen Kündigungsschutzes.
Die Spezialisten unserer Kanzlei helfen Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Problembereichen. Die Tätigkeit umfasst Problemlösungen im individuellen Arbeitsrecht, also bei dem jeweiligen einzelnen Arbeitsvertragsverhältnis, als auch im kollektiven Arbeitsrecht, also dem Recht der Betriebsratsbeteiligung sowie im Tarifrecht. Die Beratung setzt hier bei der Betreuung der Mandanten sehr früh ein, nämlich schon im Vorfeld eines Abschlusses eines Arbeitsvertrags bei der vorbereitenden Vertragsgestaltung.
Bei Problemstellungen in einzelnen Arbeitsrechtsverträgen spielen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Praxis eine sehr große Rolle. Entsprechend sind in einer Vielzahl der Mandate Kündigungsschutzprozesse zu führen oder abzuwehren, während bei einer Vielzahl anderer Fälle Verhandlungen über eine einvernehmliche Vertragsaufhebung und die rechtlichen Folgen, wie beispielsweise einer Abfindung im Nachgang zu einer unberechtigten Kündigung zu führen sind.
Einen großen Anteil an der Beratungspraxis nehmen darüber hinaus Beratungen von Führungskräften in Betrieben ein, soweit es die Gestaltung deren eigener Arbeitsverträge angeht sowie die Beratung etwa der Geschäftsführer im Rahmen ihrer Geschäftsführertätigkeit, wobei ein besonderes Augenmerk auf die mögliche Haftung der Führungskräfte gelegt wird.
Neben der individualarbeitsrechtlichen Beratung nimmt die kollektivarbeitsrechtliche Beratung großen Raum ein. Hier findet die Beratung und Schulung von Betriebsräten ebenso statt wie die Beratung von Führungskräften im Umgang mit Betriebsräten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Spannungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat oftmals aus wechselseitigem Fehlverständnis herrühren. Es hat sich als sehr erfolgreich für alle Beteiligten erwiesen, auf eine verständnisvolle Zusammenarbeit der Beteiligten hinzuwirken, von der alle profitieren.
Obgleich nicht direkt dem Arbeitsrecht zugeordnet, findet in großem Umfang die Beratung von Handelsvertretern statt. Hier sind Themenfelder wie das Anfallen und die Bemessung eines Ausgleichsanspruchs nach Ausscheiden ebenso zu behandeln wie Fragen des vertraglichen oder nachvertraglichen Wettbewerbverbots sowie Provisions- und Spesenabrechnungen.
Für weitere Fragen sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Dr. Heberling oder Rechtsanwalt Dr. Keller an.
